Leistungen

Psychotherapie im Einzelsetting

Im Rahmen der Psychotherapie im Einzelsetting unterstütze ich Sie gerne bei der Bewältigung psychischer Belastungen wie Ängsten, Depressionen oder Traumata. Damit handelt es sich in der Regel um eine Heilbehandlung. Eine Heilbehandlung dient der Vorbeugung, Diagnose, Beratung und Behandlung psychischer Erkrankungen. Ziel ist die Linderung von Symptomen und die Stärkung Ihrer psychischen Gesundheit. 

 

Hier kann eine Kostenübernahme über private Krankenversicherungen oder die Beihilfe erfolgen. Alternativ können Sie die Kosten auch selbst tragen. 

Ablauf

Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde)

Im Erstgespräch schauen wir uns Ihre Symptome genau an. Es wird geprüft, ob eine Indikation für ambulante Psychotherapie besteht oder ob andere Angebote Sie vielleicht besser unterstützen können. Gegebenenfalls wird eine erste Verdachtsdiagnose gestellt. 

Probesitzungen (Probatorik)

Vor Beantragung der Psychotherapie finden sogenannte probatorische Sitzungen statt. In diesen Sitzungen können Sie prüfen, ob Sie sich in der Praxis wohl fühlen und sich eine Zusammenarbeit gut vorstellen können. Auch werden alle noch benötigten Informationen für die Beantragung der Psychotherapie gesammelt.  

Therapiesitzungen

Sobald die Bewilligung Ihrer Krankenversicherung vorliegt oder Sie sich entschieden haben, die Kosten selbst zu tragen, kann die eigentliche Psychotherapie starten. Sitzungen finden in der Regel wöchentlich statt. Eine einzelne Sitzung dauert für gewöhnlich 50 Minuten. Die Anzahl der Sitzungen variiert nach Indikation und Bewilligung. 

Kosten

Alle Leistungen werden nach den aktuellen Empfehlungen der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP; letzte Aktualisierung 1. Juli 2024) abgerechnet. 

Bitte beachten Sie: Die Praxis ist eine Bestellpraxis. Bei sehr kurzfristigen Absagen können Termine leider nicht neu besetzt werden. Eine Absage ist bis 48 Stunden vor dem geplanten Termin möglich. Bei späteren Absagen wird ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt, welches nicht von Ihrer privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe übernommen wird. 

Private Krankenversicherung

Ob und in welchem Umfang die Kosten einer ambulanten Psychotherapie von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen werden, ist abhängig von Ihrem persönlichen Versicherungsvertrag. Informieren Sie sich deswegen bestenfalls bereits vor der Terminvereinbarung, in welchem Umfang (z.B. Prozentsatz der Erstattung, Stundenkontingente) die Kosten einer ambulante Verhaltenstherapie bei einer psychologischen Psychotherapeutin übernommen werden. Gerne können Sie auch bereits in Erfahrung bringen, ob und wann ein formeller Antrag oder ein Gutachten benötigt wird. 

Beihilfe

Die Beihilfe übernimmt in der Regel die Kosten für eine ambulante Verhaltenstherapie bei einer psychologischen Psychotherapeutin. Fragen Sie aber auch hier am besten vor der Terminvereinbarung bei Ihrer Beihilfestelle konkret nach. Für die Sprechstunde und die ersten Probesitzungen (Probatorik) wird in der Regel kein Antrag benötigt. Nach den Probesitzungen wird gemeinsam entschieden, ob ein Antrag auf Psychotherapie bei der Beihilfe gestellt werden soll. 

Selbstzahlung

Sie können die Kosten einer ambulanten Psychotherapie auch selbst tragen. Es erfolgt keine Weitergabe von Informationen an Ihre Krankenversicherung. Stattdessen erhalten Sie eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Auch hier richten sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (s.o.). 

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